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Mittwoch, 7. Januar 2015
Urteil: Alternativmedizin von der Steuer absetzbar
Alternativmedizin ist von der Steuer absetzbar. Die Behandlung muß nur vom Arzt verordnet sein.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/article/863569/urteil-laesst-alternativmedizin-steuer-absetzen.html
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